Kosten

Kostenübernahmen Krankenkasse / Pflegeversicherung

Die Krankenkasse übernimmt unter folgenden Voraussetzungen die Kosten:
SGB V § 37

Entweder wird durch die Pflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt. Hier werden Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Medikamentenverabreichung, hauswirtschaftliche Versorgung, usw. für einen begrenzten Zeitraum bezahlt.
Oder zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie Spritzen oder Verbände.

Für beides gilt:
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse. Die Übernahme der Kosten erfolgt erst dann, wenn die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich unter folgender Voraussetzung an den Kosten:
SGB XI § 14 und 15

Sie haben einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse, Pflegekasse gestellt, der Medizinische Dienst hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und sie einer Pflegestufe zugeordnet. Die Leistungen der Pflegekasse werden rückwirkend vom Tag der Antragstellung wirksam.


Andrea Koch

Andrea Koch
Leitung ambulanter Pflegedienst

Tel 04351 882-245
Fax 04351 882-246
E-Mail

Aktuelle Informationen der gGmbH

24.01.2012
22.05.2012
Jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat trifft sich eine Angehörigengruppe „Depression".
23.05.2012
Die imland Klinik Rendsburg lädt Patientinnen und Patienten mit einem künstlichen Darm- bzw. Harnausgang wieder zu einem „Stomatreff“ ein.
04.06.2012
Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs trifft sich am Montag, 04.06.2012, von 16 - 17:30 Uhr im Seminarraum Psychiatrie der imland Klinik Rendsburg, Lilienstraße 20-28.
13.06.2012
"imland im Dialog" - Vortragsreihe an der imland Klinik Eckernförde, Besprechungsraum (UG). Beginn der Veranstaltung 18:00 Uhr.



Domobil

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